1. ALLGEMEINES
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Vertrages. Abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, sofern sie von uns schriftlich
bestätigt sind.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
In Prospekten, Anzeigen, Websites usw. enthaltene Angaben sind, auch bezüglich der Preisangaben, unverbindlich. Unsere Eigentums- und Urheberrechte an von uns
erstellten Kostenvoranschlägen, sowie deren rechnerischen Grundlagen behalten wir uns vor. Diese Unterlagen dürfen nur mit unserer Zustimmung veröffentlicht oder dritten Personen zugänglich
gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Das
Gleiche gilt für Zusicherungen von Eigenschaften. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen, Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar.
Konstruktionsänderungen für Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages behalten wir uns ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsmäßige Zweck
nichterheblich eingeschränkt wird.
3. PREISE
Die vereinbarten Preise – der Gesamtpreis – gelten für die angegebenen Leistungen zzgl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ändern sich nach Vertragsabschluss
die Leistungen, so werden die vereinbarten Preise entsprechend der Änderung herab gesetzt oder erhöht. Sind seit Angebot bzw. nach Vertragsabschluss mindestens vier Wochen vergangen, ändern sich
danach die Löhne und Materialpreise, ist der Lieferer zu einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt, es sei denn, dass eine längere Preisgarantie ausdrücklich vereinbart wurde.
4. RÜCKTRITT
Nimmt der Besteller den bestellten Elektro-Anschluss nicht ab und tritt er vom Vertrag zurück, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Die Höhe des Schadens
beträgt 50% des Auftragswertes.
5. ZAHLUNG
Für alle Zahlungen gilt das BGB und HGB. Die Zahlungen sind bar zu leisten bzw. per Überweisung, ohne jeden Abzug, frei Baustelle des Auftragnehmers, in
europäischer Währung innerhalb von 10 Tagen. Tagelohnarbeiten, Zwischenrechnungen und a-conto-Anforderungen sind sofort nach Rechnungsstellung zahlbar. Akzepte oder Kundenwechsel werden nicht
angenommen. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage stellen, so werden sämtliche
offenstehenden Forderungen fällig. Nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist, ist der Auftragnehmer sodann berechtigt ein Inkassounternehmen einzuschalten.
6. ÄNDERUNGEN
Treten unvorhergesehene Ereignisse ein, die vom Elektro-Unternehmen nicht zu vertreten sind, wie z.B. Absage der Veranstaltung (bis 6 Wochen im Vorfeld), ist das
Elektro-Unternehmen berechtigt 25% der Vergütung zu erheben. Wird die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt bzw. behördliche Anordnung geschlossen, hat der Aussteller die vereinbarten Kosten in
voller Höhe zu tragen. Schadenersatzansprüche sind für beide Parteien ausgeschlossen.
7. DATENSCHUTZ
Wir verwenden Ihre Bestandsdaten ausschließlich zur Abwicklung Ihres Auftrages. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der
Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet. Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung
und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Haus-Adresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche
Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Auftragsabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z. B. Inkasso-unternehmen und das mit der
Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum. Wir setzen technische und
organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre durch uns verwalteten Daten gegen zufälligeoder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegenden Zugriff unberechtigter
Personen
zu schützen.
8. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle
der unwirksamen Klausel tritt in diesem Fall die entsprechende gesetzliche Vorschrift. Das Gleiche gilt sinngemäß für Lücken im Vertrag.